Verrechenbare Stunden bestimmen
Urlaub, Feiertage und längere Abwesenheiten werden über die aktiven Wochen abgezogen. Von der verbleibenden Zeit zählt nur der Anteil, der tatsächlich Kundenaufträgen berechnet werden kann.
Zum PraxiscenterBerechnen Sie Ihre betriebsindividuelle Netto-Untergrenze und einen Ziel-Stundensatz aus Kosten, verrechenbaren Stunden, Materialbeitrag und gewünschtem Jahresergebnis.
Die vorbelegten Werte sind ein neutrales Rechenbeispiel. Ersetzen Sie sie durch Ihre aktuelle Jahresplanung oder die bereinigten Werte des Vorjahres.
Wichtig: Das Ergebnis ist eine vereinfachte Plankalkulation und kein Preisvorschlag. Prüfen Sie Kostenabgrenzung, Materialbeitrag, produktive Stunden und Zuschläge mit Ihrer Buchhaltung beziehungsweise Betriebsberatung.
Urlaub, Feiertage und längere Abwesenheiten werden über die aktiven Wochen abgezogen. Von der verbleibenden Zeit zählt nur der Anteil, der tatsächlich Kundenaufträgen berechnet werden kann.
Neben den Arbeitgeberkosten gehören auch Verwaltung, Räume, Fahrzeuge, Versicherungen, Abschreibungen sowie kalkulatorische Kosten in die Jahresbetrachtung.
Wenn Material-Rohertrag oder andere Leistungen zuverlässig zur Kostendeckung beitragen, reduziert dieser Beitrag den Umsatz, der allein über Arbeitsstunden erwirtschaftet werden muss.
Die Untergrenze deckt lediglich die eingetragenen Kosten. Erst der Ziel-Stundensatz enthält zusätzlich den gewünschten Jahresgewinn.
Die Handwerkskammer Berlin weist darauf hin, dass der Stundensatz betriebsindividuell zu ermitteln und über Nachkalkulation zu prüfen ist. Ihr Leitfaden bezieht betriebliche und kalkulatorische Kosten in die Berechnung ein.
Nein. Er zeigt, welcher Netto-Satz unter Ihren Annahmen zur Kosten- und Zieldeckung erforderlich wäre. Markt, Leistungsart, Qualifikation, Risiko und vertragliche Zuschläge müssen zusätzlich betrachtet werden.
Das sind die Arbeitsstunden, die Kunden tatsächlich fakturiert werden können. Interne Besprechungen, Lagerarbeit, Nacharbeit, nicht berechnete Fahrzeit und Leerlauf zählen nur dann dazu, wenn sie wirksam in einer Kundenposition enthalten sind.
Umsatz ist nicht gleich Deckungsbeitrag. Relevant ist der Betrag, der nach Abzug des Materialeinsatzes zur Deckung der übrigen Kosten verbleibt.
Mindestens im Rahmen der jährlichen Planung und zusätzlich bei wesentlichen Änderungen von Löhnen, Auslastung, Fahrzeug-, Energie- oder Gemeinkosten.